ACHTUNG VERMIETER – NEUE ELEKTROTECHNIKVERORDNUNG!
Um den „gelungenen“ Angriff auf Vermieter und Makler ein wenig abzurunden, hat unser Wirtschaftsminister Mitterlehner vor kurzem auch an einer Nebenfront für neue Kosten und Verpflichtungen gesorgt: Und zwar mit neuen technischen Verpflichtungen für Wohnungsvermieter.
Die neue bzw. geänderte „Elektrotechnikverordnung“:
Wer eine Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG vermietet, hat sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht. Weiters ist jedenfalls für einen Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30mA zu sorgen. Eine entsprechende Dokumentation ist notwendig.
Was ist zu tun?
De facto ergibt sich uE daraus, dass vor Vermietung einer Wohnung jedenfalls eine entsprechende Überprüfung durch eine Elektro-Fachfirma zu erfolgen hat. Üblicherweise sollten Firmen in der Lage sein, mittels einen entsprechend auszufüllenden Formblattes eine standardisierte Dokumentation zu erstellen, welche dem Mieter vorgelegt werden kann. Unser Büro organisiert im Rahmen der Vermarktung Ihrer Immobilie gerne die entsprechende Überprüfung und wo nötig Instandsetzung.
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